Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
§1 Allgemeines
Allen Leistungen des Coachings, Führungsberatung & Trainings von Die Profilerin E. Chiara Hartmann liegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
§2 Angebote für Inhouse-Seminare/ Workshops
Inhouse-Seminare sind firmeninterne Seminare. Schriftlich verfasste Angebote behalten für zwei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.
§3 Anmeldung zu Seminaren
Anmeldungen müssen schriftlich, telefonisch oder per e-Mail erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Auftraggeber per e-Mail eine Auftragsbestätigung mit Termin, Seminarort, Seminarzeiten und Kosten zugesandt. Damit kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Trainer/ Coach/ Berater zustande.
§4 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist Die Profilerin E. Chiara Hartmann berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz (§ 247 BGB) der Deutschen Bundesbank. Bei schriftlicher Mahnung ist Die Profilerin E. Chiara Hartmann berechtigt, pro Mahnung eine Mahngebühr von 10 Euro zu berechnen. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.
Alle Honorare und Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
§5 Stornierung von Inhouse-Seminaren/ Offener Seminare/ Workshops/ Coachings/ Profilings Beratungen und Mediationen
Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Seminarbeginn, Trainings, Führungsberatungen/ -Coachings, Profilings und Mediationen (ab einer Dauer von 1 Stunden) und Vorträge werden bis 4 Wochen vor der Veranstaltung mit 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Absage bis 2 Wochen vor der Veranstaltung werden dem Auftraggeber 100% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen in Rechnung gestellt. Nimmt der Auftraggeber nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist nicht übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
§5a Geringe Teilnehmerzahl
Die Profilerin E. Chiara Hartmann behält sich das Recht vor, Offene Seminare, Workshops und Profilings bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als sechs Teilnehmer) bis zu drei Tage vor Seminarbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall des Seminars/ Coachings / Profilings durch Krankheit des Trainers/ Coaches/ Profilerin wird versucht einen Ersatztermin zu vereinbaren. Bei höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
§5b Absage Einzel-Coaching-Profiling Termine
Stornierungen von Einzel-Coachings / Profilings durch den Kunden müssen mindestens zwei Arbeitstage (bis 48h) vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. In diesem Falle vereinbart der Vertragspartner einen Ersatztermin. Der Ersatztermin kann nur 7 Werktage (exkl. Sa, So & Feiertags) vor Terminbeginn kostenfrei erneut abgesagt oder verschoben werden. Innerhalb der 7 Tage ist der Ersatztermin zu 100% zu berechnen, außer Die Profilerin E. Chiara Hartmann kann den Termin neu belegen. Bei dreimaliger Stornierung des Ersatztermins, unabhängig von der Frist, hat Die Profilerin E. Chiara Hartmann das Recht, die volle Coachinggebühr der geplanten Zeitdauer zu berechnen. Eventuell anfallende Stornogebühren, wie z.B. Hotel, Raummiete, etc. werden vom Vertragspartner übernommen, ebenso entstandene Fahrtkosten. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als zwei Arbeitstage (48h) berechnet Die Profilerin E. Chiara Hartmann die volle Coachinggebühr der geplanten Zeitdauer, jedoch mindestens zwei Coachingstunden. Der Samstag und Sonntag gelten in diesem Fall nicht als Werktage und fallen aus der 48-Stunden-Regelung heraus. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Erworbene Coachingstunden-Kontingente sind nur nach Absprache und Zustimmung von Die Profilerin E. Chiara Hartmann übertragbar.
§6 Änderung des Leistungsumfangs
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms ebenso wie der Einsatz der Trainer/ Coaches können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Auftraggeber weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
§7 Inhouse-Seminare/ Workshops/ Mediationen/ Profilings beim Auftraggebern
Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räumlichkeiten und notwendige Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die im Vorfeld mit dem Veranstalter und dem ausführenden Die Profilerin E. Chiara Hartmann abzusprechen sind. Im Übrigen gelten in diesen Fällen die individuellen Regelungen.
§8 Seminar- & Coachingannullierung
Bei Ausfall des Seminars oder Coachings/ Profilings durch Krankheit der Profilerin E. Chiara Hartmann, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Sollte ein Gruppen-Training aus Gründen, die in der Verantwortung des Coaches liegen (z.B. Krankheit), ausfallen, und möchte ein Kunde einen Ersatztermin nicht annehmen, erfolgt die 100%ige Erstattung der gezahlten Teilnahmegebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag.
§9 Coaching/Profiling
Zeit und Ort des Coachings/Profilings werden von Coach und Kunde einvernehmlich vereinbart. Einzelcoachings/Profilings finden üblicherweise im Coachingraum von Die Profilerin E. Chiara Hartmann statt. Besondere, abweichende Vereinbarungen sind jedoch möglich. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Terminabsagen/ Verschiebungen sind kostenfrei bis zu zwei Werktagen (exkl. Samstag & Sonntag) vor dem Termin möglich. Bei späteren Absagen (weniger als 48h – exkl. Samstag & Sonntag) wird das Honorar als Ausfallhonorar zu 100 % fällig, bei Nichterscheinen ebenfalls in voller Höhe. Sollte ein Termin von Seiten des Coaches aufgrund höherer Gewalt (u.a. auch Krankheit, Unfall o.ä.) verschoben werden müssen, wird der Coach telefonisch unter einer zu hinterlassenden Rufnummer schnellstmöglich informieren und einen zeitnahen Ersatztermin anbieten.
§10 Kündigung des Vertrags
Bis zu acht Wochen vor Leistungsbeginn kann der Vertrag schriftlich und kostenfrei ohne Angabe von Gründen storniert werden. Als Stichtag gilt der Eingang des Schreibens. Bezüglich der Teilnahme an Gruppen-Trainings/Profilings werden bei späterem Rücktritt vom Vertrag folgende Storno-Kosten fällig:
- Bei Rücktritt vier bis acht Wochen vor Leistungsbeginn: 25 % der Gesamtkosten,
- bei Rücktritt zwei bis vier Wochen vor Leistungsbeginn: 50 % der Gesamtkosten,
- bei Rücktritt weniger als zwei Wochen vor Leistungsbeginn: 75 % der Gesamtkosten,
- bei Rücktritt kürzer als zwei Wochen bzw. bei Nicht-Erscheinen: 100% der Gesamtkosten.
Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden.
§11 Mitwirkungspflicht des Kunden
Das Coaching/Profiling erfordert eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Coach und Kunde und beruht auf gegenseitiger Wertschätzung und Kooperation. Coaching/Profiling ist ein aktiver Prozess, der die eigenverantwortliche Mitwirkung des Kunden erfordert. Der Coach begleitet und unterstützt, der Kunde sollte bereit sein, sich offen mit sich selbst (seiner Person und Situation) sowie der besprochenen Thematik auseinander zu setzen.
§12 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner nutzen oder verarbeiten personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke. Sie sichern diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff und werden sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
Die Profilerin E. Chiara Hartmann ist der besondere Schutz von Kundendaten ein großes Anliegen. Sie verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen des Coachings oder in Trainings/ Profilings zugetragenen Informationen die Person selbst oder ihr Unternehmen bzw. beteiligte Personen betreffend, auch über die Beendigung des Coachings/ Trainings/ Profilings hinaus, Stillschweigen zu bewahren sowie schriftliche Unterlagen sorgfältig verschlossen aufzubewahren. Die Coaches gewährleisten Stillschweigen analog der ärztlichen Schweigepflicht. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter des Coaches, die ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen, soweit dies den Ablauf des Coachings unmittelbar betrifft. Vertrauliche Informationen werden ausschließlich zu Zwecken des vertraglich festgelegten Coachings verwendet. Alle von der/ vom Coachee beigebrachten oder von ihr/ ihm ausgefüllten Unterlagen gehen aufgrund der gesetzlichen Dokumentationspflicht in das Eigentum des Coaches über und werden von diesem über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren sorgfältig verschlossen aufbewahrt. Beauftragte Dritte werden entsprechend dieser Regelungen verpflichtet.
§13 Copyright/ Urheberrechte
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Beachtung folgender Punkte:
Alle schriftlichen Unterlagen sowie alle audiovisuellen Medien, die dem Kunden ausgehändigt werden, sind nur zum persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt. Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen, Handouts etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Unterlagen dürfen weder reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet noch anderweitig genutzt werden, es sei denn, es liegt die ausdrückliche Genehmigung des Trainers, Coaches, Beraters vor.
§14 Haftung
Bei der Coaching-Tätigkeit / Profiling handelt es sich um eine Dienstleistung, die keine Erfolgsgarantie beinhaltet. Alle im Coaching gegebenen Empfehlungen sind sorgfältig abgewogen. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. Die Teilnahme an Coachings/ Profilings oder Trainings setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Die Sitzungen sind kein Ersatz für eine ärztliche Behandlung oder Psychotherapie. Im Honorar/ in den Teilnahmegebühren ist keine Versicherung enthalten.
§14a Haftung
Das jeweilige Seminar / Profiling wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Die Profilerin E. Chiara Hartmann haftet für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sport-, Reise- und Outdoor-Veranstaltungen einem geringen Risiko unterliegen können. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen der Veranstaltung körperlich und seelisch gewachsen fühlen. Sie sind eigenverantwortlich für Ihr Handeln. Die Profilerin E. Chiara Hartmann übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich trotz sorgfältiger Auftragsklärung, aufgrund fehlender Voraussetzungen bei den Teilnehmern, ergeben. Wir behalten uns auch vor, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten unser Ansehen als Gast schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
§15 Anti-Sektenerklärung
Die Seminare/ Coachings / Profiling basieren auf fundierte, wissenschaftliche Grundlagen – keinesfalls auf Ideologien oder Sektenkultur. Deshalb distanziere ich mich ausdrücklich von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Menschen oder Unternehmen ab.
§16 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich Pforzheim.
§17 Schlussbestimmungen
Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Stand 2017 – Änderungen vorbehalten